Samstag, 31. Januar 2004
Machenschaften
oder
Wieso Frau G. gefährlich lebt...

Frau G. ist Inhaberin eines Bildungsträgers. Eines sehr kleinen Bildungsträgers, den sie erst Ende letzten Sommers gegründet hat.
Die Idee, nur Leute auszubilden, für die von vorn herein Arbeitsplätze vorhanden sind, ist zunächst einmal rühmlich, wenn auch nicht neu.
Frau G. hatte Arbeitsplätze. 160 Stück. Das war die Grundlage für ihre Geschäftseröffnung.
Anderen Leuten warf Frau G. Betrug vor. In Größenordnungen! Der Bildungsträger, für den sie früher gearbeitet hat, bei dem wir uns kennen lernten, war ihren Aussagen nach einer der korruptesten, und sie äußerte bei jeder Gelegenheit, wie gern sie sehen würde, dass diese Firma bankrott geht.
Sie wähnte sich um so vieles besser. Dabei ist sie viel schlimmer. Sie betrügt nämlich wirklich.
Die Arbeitsplätze, die sie ausgeschrieben hat, bot der Betreiber eines Cal-Centers an. Es sollten dort per Telefon Zeitschriften-Abos verkauft werden. Ist ja erst mal okay.
ABER!!! Den Job kann jeder machen. Dazu braucht man keine vom Arbeitsamt finanzierte Schulung. Eine betriebliche Trainingsmaßnahme hätte vollkommen genügt.
Aber doch nicht bei Frau G.! Sie musste doch aus dem Fördertopf so viel Geld herausschlagen, wie nur irgend möglich. Also schaltete sie einen Kurs vor. Angeblich eine Produktschulung für die Mitarbeiter. Seltsam nur, dass sie erst in der zweiten Hälfte des Kurses erfuhren, was sie überhaupt vertreiben sollten.
Clever, wie sie zu sein meinte, wählte Frau G. für ihren ersten Kurs vornehmlich Teilnehmer aus, die einen Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt bekamen. Ich bin mir nicht sicher, ob Bildungsträger überhaupt berechtigt sind, diese Vermittlungsgutscheine in Anspruch zu nehmen.
Soweit ich aber weiß, ist die Erstattung dieser Gutscheine an eine Festeinstellung gebunden. Das wiederum ist nicht das Prinzip des Arbeitgebers, für den Frau G. die Leute beschafft hat. Der nämlich zahlt üblicherweise Fixum plus Provision, führt weder Versicherungen, noch Steuern ab. Die Arbeitsverträge, die also mit den Vermittlungsgutscheinen eingereicht werden sollten, waren hart umstritten.
Frau G. ihrerseits hat die Kursteilnehmerinnen in dreifacher Hinsicht betrogen.
1. sie mussten einen Job übernehmen, für den sich keine von ihnen beworben hatte, denn ursprünglich war von einer Bürotätigkeit die Rede.
2. sie haben die vier Wochen Trainignsmaßnahme, die ihnen vom AAmt gewährt wurden, für eine sinnlose Ausbildung verpulvert, die ihnen im späteren Berufsleben nichts bringt.
3. sie haben ihren Vermittlungsgutschein hergegeben, obwohl nicht damit zu rechnen ist, dass eine von ihnen länger als 3 Monate diesen Job ausführen wird.

Frau G. betrügt aber auch das Arbeitsamt, denn wenn es schon nicht sicher ist, dass ein Bildungträger Vermittlungsgutscheine einlösen darf, so ist es aber ganz sicher nicht gestattet, die Leute an einen Arbeitgeber zu vermitteln, der am Bildungsträger beteiligt ist. Offiziell firmiert Frau G. allein. Aber in Wahrheit konnte sie ihre Schule nur einrichten, weil besagter Arbeitgeber ihr einen großzügigen Kredit gewährt hat.
Das heißt, es gibt dort einen Deal. Wenn Du Dein Geld zurück haben willst, dann stell die Leute ein, die ich Dir vermittle. Dann kassiere ich vom Arbeitsamt die Vermittlungsgutscheine, und davon zahle ich Dir dann Deinen Kredit zurück.
Das stinkt zum Himmel!

Und so eine Betrügerin maßt sich an, Leuten, die ihr Geld ehrlich verdienen, zu verbieten, ihre Firma auszudehnen, bzw. versucht ständig, anderen Schwierigkeiten zu bereiten.
Wenn sie nichts kann, eine Gabe hat sie. Sie findet immer wieder Leute, die sie ausnutzen kann. Und sie weiß ganz genau, dass ich nicht zum Arbeitsamt gehen und sie anschwärzen werde.
Hoffentlich gereicht mir meine Fairness mal nicht noch zum Nachteil! Ich weiß nämlich nicht, ob es gar strafbar ist, wenn man von so etwas Kenntnis hat und es nicht anzeigt.

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